ESF-Integrationsrichtlinie Bund

Ziel der ESF-Integrationsrichtlinie Bund war es, Personen mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Arbeit oder Ausbildung stufenweise und nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dafür wurden in diesem in sich geschlossenen Gesamtkonzept erfolgreiche Ansätze der bisherigen Programme "XENOS - Integration und Vielfalt", "ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt" und "IdA - Integration durch Austausch" zusammengeführt und weiterentwickelt.

Maßnahmen der Integrationsrichtlinie wurden unter aktiver Beteiligung von Betrieben und/ oder öffentlichen Verwaltungen in Kooperation mit der regionalen Arbeitsverwaltung (Jobcenter/ Arbeitsagenturen) in drei Handlungsschwerpunkten durch Kooperationsverbünde umgesetzt. Dies erleichterte den Zielgruppen strukturell und nachhaltig den Zugang zum Arbeitsmarkt.

Handlungsschwerpunkte der Kooperationsverbünde waren:

  • Integration durch Austausch (IdA):
    Gefördert wurden transnationale Mobilitätsmaßnahmen, in deren Rahmen die Zielgruppe der 18 bis 35jährigen ein betriebliches Praktikum im europäischen Ausland absolviert. Zentraler Bestandteil war ein zwei bis sechsmonatiger begleiteter Auslandsaufenthalt (Schwerpunkt betriebliches Praktikum), der eingebunden war in eine individuelle Vor- und Nachbereitung in Deutschland. Die Integration der Zielgruppe in Arbeit oder Ausbildung wurde in der Nachbereitungsphase durch eine abgestimmte Zusammenarbeit zwischen regionalen Arbeitsverwaltungen und Kooperationsbetrieben sichergestellt.


    IdA ähnliche Programme starteten in mehreren EU-Staaten und Regionen. Ein Teil dieser Jugendlichen wurde auch von IdA-Kooperationsverbünden in Deutschland aufgenommen. Hierdurch konnten Ansätze eines gegenseitigen Austauschs weiterentwickelt werden. Dies ist Ergebnis des transnationalen Lernnetzwerks "Transnationale Mobilitätsmaßnahmen für benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene" ( TLN Mobility ).

    Das Nachfolge-Programm "JUVENTUS: Mobilität stärken - für ein soziales Europa" der Förderperiode ESF Plus 2021-2027 baut auf IdA auf und wird Teil der ALMA Initiative der EU-Kommission.

  • Integration statt Ausgrenzung (IsA):
    Auf die spezifischen Bedarfe der Zielgruppen zugeschnittene Maßnahmen wurden von Projektträgern im Rahmen des vorgegebenen Ziels (stufenweise und nachhaltige Integration der Zielgruppe der 18 bis 35jährigen in Arbeit oder Ausbildung) frei entwickelt, um sicherzustellen, dass die Förderrichtlinie Raum für innovative Konzepte der Akteure vor Ort lässt. Durch die Einbeziehung der regionalen Arbeitsverwaltung wurden Angebote der Regelförderung mit Projektbausteinen des Handlungsschwerpunkts IsA sinnvoll kombiniert.
    Ein Schwerpunkt lag in der Qualifizierung von arbeitslosen jungen Migrant*innen in enger Kooperation mit betrieblichen Akteuren. Darüber hinaus zielten 22 der geförderten 55 IsA-Projekte auf die Arbeitsmarktintegration von zugewanderten EU-Bürger*innen in besonders betroffenen Kommunen ab.

  • Integration von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Flüchtlingen (IvAF):
    Im Mittelpunkt standen Maßnahmen der speziell auf diese Zielgruppe ohne Altersgrenze ausgerichteten Beratung, betriebsnahen Aktivierung und Qualifizierung sowie Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung. Sie verstärkten die Angebote der Arbeitsagenturen/ Jobcenter, die diese Zielgruppe häufig nicht erreichen. Gleichzeitig boten Kooperationsverbünde Schulungen von Multiplikatoren in Betrieben und öffentliche Verwaltungen sowie in Jobcentern/ Arbeitsagenturen an, um die Einstellungsbereitschaft für die Zielgruppe zu erhöhen, Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren und die Qualität der arbeitsmarktlichen Förderung zu verbessern. Das neue ESF Plus-Programm "WIR" baut auf IvAF auf.

Eine Zwischenbilanz: 101.000 Personen haben an den Integrationsmaßnahmen teilgenommen.

Programmsteckbrief:

Zielgruppe
  • Jugendliche, Junge Erwachsene
  • Arbeitslose
  • Personen mit Migrationshintergrund

Zudem Personen unter 35 Jahren mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Arbeit oder Ausbildung, darunter auch Langzeitarbeitslose sowie Personen, deren spezifische Schwierigkeit im Zugang zu Arbeit oder Ausbildung sich aus ihrem ungesicherten Aufenthaltsstatus ergibt (Asylbewerber*innen und Flüchtlinge).

Anzahl der Projekte

128 (IsA 55, IdA 32, IvAF 41)

Standorte
Laufzeit

06.11.2014 - 30.09.2022

Verantwortlich
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Förderschwerpunkt

B: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung